Erleidet ein Vereinsmitglied einen Unfall in Ausübung einer Tätigkeit für seinen Verein, so besteht kein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz, wenn der Verein die Tätigkeit zur Erfüllung des Vereinszwecks aufgrund einer Vereinsübung von seinen Mitgliedern erwarten kann und sie von den Vereinsmitgliedern entsprechend …
Lesen