Ein Tennistrainer hat im Rahmen seiner Schutz- und Fürsorgepflichten dafür Sorge zu tragen, dass sich beim Ballwechsel keine Tennisbälle im Bewegungsradius des Tennisschülers befinden. Anlass zu dieser Entscheidung, in der das Hanseatische Oberlandesgericht in Bremen Stellung nehmen musste zu den Pflichten eines Tennistrainers im Umgang mit Tennisbällen, die während des
LesenSchlagwort: Haftung
Haftung des Vereinsvorstands für nichtabgeführte Sozialabgaben
Hat ein Verein Angestellte, müssen für diese Beiträge zur Sozialversicherung an die jeweilige Krankenkasse abgeführt werden. Geschieht dies nicht, haftet jedes Vorstandsmitglied des Vereines wegen der von ihm als Vorstand des Vereins zu verantwortenden Nichtabführung der Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung gemäß § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 266a Abs. 1,
LesenHaftungsprivilegierung des Vereinsmitglieds
Verursacht ein Vereinsmitglied durch grob fahrlässiges Handeln einen Schaden des Vereins, kommt eine Haftungsprivilegierung des Mitglieds auch bei unentgeltlicher Tätigkeit nicht in Betracht. Grob fahrlässiges Handeln schließt eine Haftungsprivilegierung des Vereinsmitglieds gegenüber dem Verein auch bei unentgeltlicher Tätigkeit aus . Grob fahrlässig ist ein Handeln, bei dem die erforderliche Sorgfalt
LesenHaftung im Verein
Das Land Baden-Württemberg hat eine Gesetzesinitiative zum Vereinsrecht im Bundesrat eingebracht. Mit dieser Initiative, der sich zwischenzeitlich das Saarland angeschlossen hat, sollen Vereinsvorstände und Vereinsmitglieder in Zukunft besser vor Haftungsrisiken geschützt werden. Der Gesetzentwurf wurde im Bundesrat nach der heutigen Vorstellung planmäßig in die Ausschüsse verwiesen, wo er voraussichtlich im
LesenZahlungen eines insolvenzreifen Vereins
Bei einem insolvenzreifen (also überschuldeten oder zahlungsunfähigen) Verein ist der Vorstand nicht verpflichtet, das noch bestehende Vermögen für die Insolvenz zu sichern. Den Vereinsvorstand trifft keine Massesicherungspflicht und damit auch keine Haftung für Masseschmälerungen. Vereinsvorstände haften daher mangels gesetzlicher Grundlage nicht für masseschmälernde Zahlungen nach Eintritt der Insolvenzreife des Vereins,
LesenVereinsrechts-„Reform“
Am Freitag haben die vom Deutschen Bundestag beschlossenen Änderungen im Vereinsrecht den Bundesrat passiert – das Thema – insbesondere die angebliche Haftungsbegrenzung für ehrenamtlich tätige Vereinsvorstände – ist ja auch zu schön für Sonntagsreden so kurz vor der nächsten Bundestagswahl. Über die jetzt vom Bundesrat abgesegneten Verschlimmbesserungen im Vereinsrecht haben
LesenVereinsregister und Vorstandshaftung
Der Deutsche Bundestag hat zwei Änderungen im Vereinsrecht beschlossen. Eine dieser Änderungen, nämlich die angebliche Haftungsbegrenzung für Vereinsvorstände, verbessert zwar nicht, wie angekündigt, die Lage der Vereinsvorstände, eignet sich dafür aber gut für Sonntagsreden von Politikern, insbesondere in der jetzt anstehenden Wahlkampfzeit. Die andere Änderung betrifft den Bereich der Vereinsregister
LesenAnstehende Änderungen im Vereinsrecht
Derzeit stehen insbesondere zwei rechtliche Rahmenbedingungen im Vereinsrecht zur VerschlechterungÜberprüfung an. Eines dieser Vorhaben, nämlich die angebliche Haftungsbegrenzung für Vereinsvorstände, eignet sich nur für Sonntagsreden von Politikern, die andere Änderung im Bereich der Vereinsregister wird auf mittlere Sicht zu höheren Kosten für Vereine führen, auch wenn sich jetzt alles noch
LesenRechtsprechung zum Vereinsrecht 2006
Auch 2006 waren wieder einmal viele Gerichte mit vereinsrechtlichen Streitigkeiten beschäftigt. Nachfolgend ist daher einmal eine kleine Auswahl interessanter Entscheidungen aus aktueller Zeit zusammengestellt: Mitgliedsbeiträge für Kinder Wer schuldet eigentlich die Mitgliedsbeiträge für Kinder? Grundsätzlich ist der Beitrag nur von dem jeweiligen Mitglied zu zahlen. Anders kann dies allerdings bei
LesenHaftung der Vereine
Vereine haften. Sie haften für die Handlungen und Erklärungen ihrer Vorstandsmitglieder. Sie haften aber auch, wenn Unfälle geschehen oder jemand zu Schaden kommt. Die Bindung der Vereine an die von ihren Vorständen abgegebenen Erklärungen und ihre Haftung für die dadurch entstandenen Rechtsfolgen ist Grundvoraussetzung dafür, dass ein Verein überhaupt am
LesenWebsite-Tipps: Gut kopiert ist halb gehaftet
Der Internetauftritt gehört inzwischen für viele Vereine zum guten Ton. Und dabei will man seinen Besuchern meist auch etwas bieten. Also wird die Seite mit vielen Fotos angereichert, eine Anfahrtskizze zum Vereinshaus oder Vereinslokal ist ja schon fast Pflicht, und den Super-Stimmungs-Song des letzten Vereinsfestes soll sich der Besucher schließlich
LesenEingetragen oder nicht eingetragen – das ist (k)eine Frage
Viele Vereine sind im Vereinsregister eingetragen und besitzen damit als „eingetragene Vereine (e.V.)“ eine eigene Rechtsfähigkeit. Gleichwohl kommt von einer Reihe von Vereinen, die bisher nicht im Vereinsregister eingetragen sind, immer wieder die Frage, ob sie auch den Status eines „eingetragenen Vereins“ anstreben sollen oder weiter „nicht eingetragen“ bleiben sollen.
LesenDurchgriffsansprüche beim insolventen Verein
Durchgriffsansprüche von Vereinsgläubigern gegen Mitglieder eines eingetragenen Vereins wegen Mißbrauchs der Rechtsform können im Falle der Insolvenz des Vereins entsprechend § 93 InsO nur vom Insolvenzverwalter geltend gemacht werden. Der Insolvenzverwalter kann die ihm gemäß §§ 92, 93 InsO zustehende Einziehungsbefugnis nicht wirksam an den materiellen Forderungsinhaber zurück übertragen. Mitglieder
LesenDie Haftung des Vereins und seines Vorstands
Die Frage,wann ein Verein – oder gar der Vorstand persönlich – haftet, gehört zu den Fragen, die im Vereinsrecht sehr häufig gestellt werden. Grund genug, dies hier noch einmal aufzugreifen: Eine Anmerkung allerdings vorneweg: Dieser Artikel geht von einem rechtsfähigen Verein, also einem in das Vereinsregister eingetragenen Verein, aus. Liegt
LesenDie Haftung des Vorstands
Die wohl häufigsten Fragen zum Vereinsrecht sind Fragen von Vorstandsmitgliedern, ob sie für bestimmte Sachverhalte persönlich haften. Anlass genug also für einen erneuten Überblick über die persönlichen Haftungsrisiken der Vereinsvorstände. Der Grundsatz vorneweg: Bei einem eingetragenen Verein haftet zunächst einmal nur der Verein. Nur in bestimmten Ausnahmefällen können Ansprüche unmittelbar
LesenDer Verein haftet für seine Mitglieder
Wann haftet ein Verein, wann haftet ein Vereinsmitglied für einen Schaden, der einem Dritten anlässlich einer Vereinsveranstaltung entstanden ist? Zu dieser immer wieder wichtigen Frage hat der Bundesgerichtshof im Dezember in einem Grundsatzurteil Stellung genommen. Der Anlass für dieses Urteil des Bundesgerichtshofs war ein Sachverhalt, wie er immer wieder vorkommt:
LesenDer Verein haftet für seine Vorstände
Es gibt wohl kaum einen Verein, bei dem sich nicht irgendwann mal die Frage stellt, ob der Verein für den einem Dritten entstandenen Schaden haften muss. InhaltsübersichtVertragliche Haftung:Haftung für das Handeln von Vereinsorganen:Haftung bei Verletzung von Verkehrssicherungspflichten:Die Haftpflichtversicherung: Vertragliche Haftung:[↑] Unproblematisch ist zunächst die Frage einer Haftung des Vereins aus
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