Ein Tennistrainer hat im Rahmen seiner Schutz- und Fürsorgepflichten dafür Sorge zu tragen, dass sich beim Ballwechsel keine Tennisbälle im Bewegungsradius des Tennisschülers befinden.
Anlass zu dieser Entscheidung, in der das Hanseatische Oberlandesgericht in Bremen Stellung nehmen musste zu den …
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