Der GEMA steht kein Zahlungsanspruch gegen eine Stadt wegen sämtlicher Veranstaltungen mit öffentlicher Musikwiedergabe während eines Volksfestes zu, sofern die Stadt nicht zumindest (Mit-)Veranstalter dieses Volksfestes ist.
Vor dem Landgericht Kiel stritten die GEMA und die Stadt Kiel um Urheberrechtsvergütungen …
Lesen