Ein ehrenamtliches Mitglied eines Frauenchores ist bei einem öffentlichen Adventssingen in kirchlichen Räumlichkeiten unfallversichert, gerade wenn die Freude am Gesang und der Gemeinschaft im Vordergrund steht.
In dem hier vom Bundessozialgericht entschiedenen Rechtsstreit hatte das Mitglied eines Frauenchores geklagt, der …
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