Nach Prüfung der konkreten Verhältnisse ist die Einleitung eines Amtslöschungsverfahrens des eingetragenen Vereins Fußball-Club Bayern, München abgelehnt worden.
So hat das Amtsgericht München, Registergericht, in dem hier vorliegenden Fall des FC Bayern München entschieden. Im Vereinsregister eingetragen werden lediglich nicht-wirtschaftliche …
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