Allgemeiner Zweckbetrieb einer gemeinnützigen Gesellschaft

Entgeltliche Dienstleistungen einer arbeitstherapeutischen Beschäftigungsgesellschaft begründen einen allgemeinen Zweckbetrieb nur dann, wenn die gegenüber ihren Auftraggebern erbrachten Leistungen das ausschließliche Ergebnis der Arbeitstherapie und somit notwendige Folge der Erfüllung des gemeinnützigen Zwecks sind.

In dem hier vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall …

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Der Kongress als Zweckbetrieb

Kongressveranstaltungen eines Vereins zur Förderung der Open-Source-Software können Zweckbetriebe i.S. von § 68 Nr. 8 AO sein, wenn dabei Vorträge, Kurse und andere Veranstaltungen wissenschaftlicher und belehrender Art durchgeführt werden.

Nach § 68 Nr. 8 AO, die im Verhältnis zu …

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Die Kostümparty zu Karneval

Ein von einem gemeinnützigen Karnevalsverein in der Karnevalswoche durchgeführtes Kostümfest ist kein für die Vereinszwecke „unentbehrlicher Hilfsbetrieb“ und deshalb kein Zweckbetrieb. Ein Zweckbetrieb liegt nicht vor, wenn der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb nur einen finanziellen Beitrag zur gemeinnützigen Tätigkeit leistet und deshalb …

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Die Kostümparty des Karnevalsvereins

Veranstaltet ein gemeinnütziger Karnevalsverein in der Woche zwischen Weiberfastnacht und Aschermittwoch eine Kostüm- und Tanzparty mit typischer Karnevalsmusik, karnevalistischen Tanzdarbietungen und weiteren Elementen klassischer Karnevalssitzungen, so handelt es sich um einen sog. Zweckbetrieb zur Förderung des „traditionellen Brauchtums“.

Die Gewinne …

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Vermietung der Sporthalle

Die Verwaltung von Sporthallen sowie das Einziehen der Hallenmieten einschließlich des Mahnwesens und Vollstreckungswesens durch einen gemeinnützigen Verein gegen Entgelt im Auftrag einer Stadt ist weder nach § 4 Nr. 22 Buchst. b UStG als „sportliche Veranstaltung“ noch nach Art. …

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Ein Verein hilft dem anderen – per Zweckbetrieb

Eine steuerbefreite Körperschaft, die eine andere steuerbefreite Körperschaft bei der Verwirklichung satzungsmäßiger Zwecke gegen Entgelt selbständig und eigenverantwortlich unterstützt, kann einen Zweckbetrieb unterhalten, wenn sie hierdurch zugleich eigene satzungsmäßige Ziele verfolgt.

Bundesfinanzhof, Urteil vom 17. Februar 2010 – I R …

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Verein und Steuern

Wer Einnahmen erzielt, hat in aller Regel einen „stillen Teilhaber“: das Finanzamt. Dies gilt für jeden einzelnen Verein. Grund genug also, sich in diesem Artikel einmal überblickartig mit den Steuern der Vereine zu beschäftigen. Anders als bei uns „normalen“ Menschen …

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Der Verein und die Körperschaftsteuer

Die gute Nachricht vorneweg: Steuerbegünstigte Vereine sind grundsätzlich von der Körperschaftsteuer befreit. Aber: Die Befreiung gilt nicht für einen vom Verein unterhaltenen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Soweit ein solcher steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb unterhalten wird, ist der steuerbegünstigte Verein partiell steuerpflichtig. Mit dieser …

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Die Vereinstätigkeit – steuerlich gesehen

Steuerlich gesehen ist Vereinstätigkeit nicht gleich Vereinstätigkeit. Vielmehr müssen bei einem gemeinnützigen Verein vier verschiedene Tätigkeitsbereiche unterschieden werden: Zunächst muss die Tätigkeit eines gemeinnützigen Vereins auf die Erfüllung seines steuerbegünstigten Zwecks ausgerichtet sein. Dies ist insbesondere im ideellen Bereich der …

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