Der Bundesfinanzhof hat seine Rechtsprechung zur Besteuerung der Vereine geändert: Ein eingetragener Verein hat eine außersteuerliche Sphäre. Vorrangig durch den ideellen (außersteuerlichen) Bereich eines Sportvereins (hier: Spielbetrieb) veranlasste Aufwendungen, die durch einen Gewerbebetrieb (hier: Werbung) mitveranlasst sind, können anteilig dem …
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