Der Veranstalter eines Reit- und Springturniers haftet für die infolge der Verwendung ungeeigneter Fangständer eingetretene Verletzung eines Reitpferdes, wie jetzt der Bundesgerichthof entschied.
Die Veranstaltung des Reit- und Springturniers ist wie auch andere sportliche Wettkämpfe, bei denen Preise verliehen werden, …
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