Der von Veranstaltungshäusern ausgehende Lärm ist immer wieder Anlaß für Streit mit den Nachbarn. Dabei besteht für die Nachbarn jedoch kein absoluter Lärmschutz, bestimmte Beeinträchtigungen müssen vielmehr hingenommen werden.
So hat das Verwaltungsgericht Mainz aktuell den Eilantrag eines Nachbarn des …
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