Die wohl häufigsten Fragen zum Vereinsrecht sind Fragen von Vorstandsmitgliedern, ob sie für bestimmte Sachverhalte persönlich haften. Anlass genug also für einen erneuten Überblick über die persönlichen Haftungsrisiken der Vereinsvorstände. Der Grundsatz vorneweg: Bei einem eingetragenen Verein haftet zunächst einmal nur der Verein. Nur in bestimmten Ausnahmefällen können Ansprüche unmittelbar
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