Für eine Überprüfung der steuerlichen Berücksichtigung von Mitgliedsbeiträgen bei gemeinnützigen Vereinen hat sich jetzt der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eingesetzt. Der Ausschuss beschloss einvernehmlich, die zugrunde liegende Eingabe dem Bundesfinanzministerium “als Material” zu überweisen und den Fraktionen des Deutschen Bundestages …
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