Was tun nach einem Autounfall?

Das Statistische Bundesamt gab bekannt, dass sich im Jahr 2021 in Deutschland mehr als 2,3 Millionen Verkehrsunfälle ereigneten. Zwar geht die Zahl der Schwerverletzten und Getöteten zurück, die Gesamtzahl der Unfälle bleibt jedoch relativ konstant.

<strong>Was tun nach einem Autounfall?</strong>

Die Wahrscheinlichkeit ist daher ziemlich hoch, dass Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt werden könnten. Es ist ratsam, sich auf so eine Situation vorzubereiten.

Was sagt das Verkehrsrecht?

Das ist in Bezug auf die Vorgehensweise bei Autounfällen eindeutig. An erster Stelle steht die Rettung und/oder die Bewahrung menschlichen Lebens. Das bedeutet, dass Sie laut Verkehrsrecht dazu verpflichtet sind, Erste Hilfe zu leisten und die Unfallstelle zu sichern, damit keine anderen Verkehrsteilnehmer zu Schaden kommen können. Dazu gehört auch, den Notruf zu wählen und Polizei und Rettungswagen zu verständigen.

Wenn Sie die Möglichkeit und Zeit haben, sollten Sie danach die Beweislage sichern. Dazu fertigen Sie am besten Fotos des Unfalls mit Ihrem Smartphone an oder machen eine Skizze.

Notieren Sie die Kontaktdaten der Beteiligten, die Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge, suchen Sie nach Zeugen und lassen Sie sich deren Kontaktdaten geben. Sollte die Polizei schnell am Unfallort eintreffen, kümmern sich die Beamten um diese Dinge.

Im Anschluss melden Sie den Unfall Ihrer Versicherung zur Schadensregulierung.

Muss bei jedem Autounfall die Polizei gerufen werden?

Laut Verkehrsrecht ist das zwar nicht in jedem Fall notwendig, aber meistens besser. Auf die Polizei können Sie verzichten, wenn es sich nur um einen kleinen Blechschaden handelt und alle am Unfall Beteiligten damit einverstanden, auf die Polizei zu verzichten. Die Beamten sollten jedoch immer dann gerufen werden, wenn folgende Umstände zutreffen:

  • Personen wurden verletzt oder getötet
  • hohe Sachschäden traten auf
  • Alkohol oder Drogen sind im Spiel
  • Bei einem oder mehreren der Fahrzeuge handelt es sich um Leihwagen oder Firmenfahrzeuge
  • einer der Unfallbeteiligten wohnt im Ausland oder das Fahrzeug hat ein ausländisches Kennzeichen.

Was sagt das Verkehrsrecht zum Thema Unfallflucht?

Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort gilt als Unfallflucht, in der Umgangssprache auch Fahrerflucht genannt. Wenn Sie beispielsweise beim Ein- oder Ausparken ein anderes Fahrzeug beschädigen, genügt es nicht, einen Zettel mit Ihrem Namen und der Telefonnummer zu hinterlassen und einfach zu verschwinden. Das gilt im Verkehrsrecht als Unfallflucht. Sie müssen warten, bis der Fahrer des anderen Fahrzeugs kommt oder selbst die Polizei rufen.

Zusammenfassung

Werden Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt, schreibt das Verkehrsrecht vor, was Sie zu tun haben. Die wichtigsten Pflichten bestehen darin, den Verletzten Erste Hilfe zu leisten, Polizei und Rettungskräfte zu alarmieren und die Unfallstelle zu sichern. Danach können Sie Beweise sichern und die Kontaktdaten der Beteiligten und Zeugen ermitteln.

Wenn Sie in einen Unfall verwickelt werden, bewahren Sie die Ruhe und befolgen Sie die Anweisungen der Polizei. Entfernen Sie sich auf keinen Fall unerlaubt vom Unfallort.