Im Verein elektrische Geräte regelmäßig prüfen lassen

Elektrische Geräte, ob ortsfest oder beweglich, müssen in diversen Einrichtungen in regelmäßigen Abständen von einer qualifizierten Person geprüft werden. Nur so kann die Sicherheit aller Mitarbeiter gewährleistet werden. Das gilt auch für Vereine.

Im Verein elektrische Geräte regelmäßig prüfen lassen

Gesetzlich vorgeschriebene Geräteprüfungen

Diese Prüfungen für Elektrogeräte und elektrische Anlagen sind vorgeschrieben. Sie werden nach der DGUV Vorschrift 3 von einer Person ausgeführt, die dafür durch Schulungen und Erfahrung besonders qualifiziert ist. Die Intervalle, in denen die Prüfung abläuft, legt der Prüfende fest. Elektrische Betriebsmittel wie eine Kaffeemaschine sind häufiger zu überprüfen als ein Geschirrspüler.

Stromunfälle sind gefährlich, daher gibt es diese Vorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Bei der Prüfung werden zum Beispiel Stromkreise ortsfester Geräte und auch die beweglichen elektrischen Betriebsmittel geprüft. Einrichtungen, in denen solche Prüfungen unabdingbar sind, sind unter anderem Büros und Verwaltungsgebäude, wie sie auch ein Verein besitzt. Zusätzlich ist der Verein eine öffentliche Einrichtung, in der Kinder unterwegs sind. Hier ist zusätzlich größte Vorsicht und Sorgfalt geboten.

Zahlreiche Vorschriften

Solche und andere Vorschriften solltest Du kennen, wenn Du einen Verein gründen oder in ihm tätig werden willst. Es gibt insgesamt eine Vielzahl an Rechten und Pflichten, um die Du Dich als Geschäftsführer eines Vereins kümmern musst. Wenn Du entsprechend qualifiziert bist, kannst Du bestimmte Punkte wie die Steuererklärung allerdings auch selbst übernehmen. In diesen Zusammenhang gehört auch der Vereinsjahresabschluss, der die finanzielle Lage des Vereins dokumentiert. Er gibt ebenso Auskunft über die Mitgliederzahlen und deren Entwicklung. Insgesamt lässt sich so für ein kundiges Auge rasch erkennen, welches Potenzial der Verein noch besitzt beziehungsweise wie es tatsächlich um ihn steht.

Unauffällige Prüfung

Eine qualifizierte Geräteprüfung findet meist so statt, dass der Betriebsablauf nicht gestört wird. Das ist ausgesprochen angenehm für Dich als Geschäftsführer sowie für alle Mitarbeiter vor Ort. Es können übrigens auch Deine Filialen auf Antrag geprüft werden. Die Prüfung ist allerdings kostenpflichtig. Vor dieser Prüfung kannst Du Dich nicht drücken, sie ist in § 3 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) gesetzlich verankert. Betroffen sind alle Arbeitgeber, also auch Du, falls Du beispielsweise feste Bürokräfte und andere Mitarbeiter beschäftigst.

Ein Tipp: Wenn Du ehrenamtliche Helfer im Hause hast, wie sie in fast allen Vereinen erwünscht sind und beschäftigt werden, kannst Du mit einem Vereins-Schutzbrief dafür sorgen, dass alle möglichen Vorkommnisse abgesichert sind. Meist reicht eine Haftpflichtversicherung allein nicht aus.

Fazit

Eine Prüfung elektrischer Geräte und der jeweiligen Stromkreise ist auch für Vereine unumgänglich. Es finden sich hier je nach Verein unter anderem Kühlschrank und Rasenmäher, Kabelrollen und Computer, Wassersprenger und Wasserkocher sowie zahllose andere Geräte und Maschinen, die elektrisch betrieben werden oder selbst Elektrizität erzeugen. Aufgrund der Gefährlichkeit von Stromunfällen ist die Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 (übrigens handelt es sich dabei um die ehemalige BGV-A3-Prüfung) nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch überaus sinnvoll, um alle Beteiligten zuverlässig zu schützen. Die Kosten dafür werden in der jährlichen Steuererklärung angegeben. Als Prüfer treten nur dafür qualifizierte Personen auf. Diese werden bestimmte Prüfungsintervalle festlegen. Ansonsten sind weitere Prüfungen vorgeschrieben vor der ersten Nutzung sowie nach Veränderungen wie Reparaturen oder Wartungen. Weitere Informationen zu den rechtlichen Aspekten eines Vereins findest Du hier.