Digitalwährungen sind eine Alternative zu herkömmlichen Finanzinvestitionen und erfüllen darüber hinaus vielfältige Zwecke im internationalen Zahlungsverkehr. Anfangs nur ein belächeltes Werkzeug für IT-Cracks sind sie nun zur ernstgenommenen Alternative traditioneller Währungen gereift. Jährlich werden aktuell 690 Millionen Transaktionen allein mit der mächtigsten Variante Bitcoin getätigt, das Volumen geht in die Billionen. Wie sieht die rechtliche Seite aus?

Grundlagen
Die BaFin stuft Bitcoin nicht als vollwertige Währung oder Zahlungsmittel ein, sondern als Rechnungsmittel. Das bedeutet, dass sie nicht den gleichen Gesetzen unterliegen wie z. B. Devisen. Sie werden als Tauschmittel oder Anlageobjekte gesehen und dementsprechend besteuert. So können auch Unternehmen Krypogeld als Bezahlung akzeptieren oder selbst damit Zahlungen tätigen. Vorsicht ist bei Bezahlvarianten geraten, die die Digitalwährung zuerst in Euro oder andere herkömmliche Währung übertragen und dann erst auszahlen. Auch mit Hinblick auf das Geldwäschegesetz ist Vorsicht angeraten: Wenn den genutzten Handelsplattformen die BaFin-Zulassung fehlt, agiert sie und ihre Kunden illegal.
NFT: Noch komplizierter!
Eine Revolution der Kryptoszene haben NFTs losgetreten. Diese “Non fungible tokens” stellen an sich keine Währung oder Recheneinheit dar, sondern einzigartige unteilbare Datenstrukturen, deren Besitz wie z. B. Bitcoin über die Blockchain abgebildet wird. Das heißt, dass ein NFT immer nur von einer einzelnen Person zu 100% besessen werden kann. Dagegen lassen sich Bitcoin in beliebig kleine Portionen zerteilen und handeln.
Wer diese Tokens handeln möchte, benötigt dafür einen vertrauenswürdigen NFT Marketplace. Dieser muss einige rechtliche Voraussetzungen erfüllen, darunter auch eine Erlaubnis der BaFin. Inwiefern dies aktuell überwacht und bei Verstoß verfolgt wird, ist unklar, da der Markt und NFTs als Anlageform noch extrem jung sind. Auch zum Thema Urheberrecht an dieser Stelle noch ein Hinweis: Der Besitz eines NFT ist allein der Besitz des NFT und geht mit keinerlei Nutzungsrechten oder Urheberrecht am Original der mit dem Token verknüpften Daten einher. Auch das Erzeugen eines NFT veräußert keines dieser Rechte. Vorsicht ist auch bei Anbietern geboten, die selbst keine Rechte am Tokeninhalt haben. So gibt es auf weniger vertrauenswürdigen Börsen eine Flut von Fake-NFTs, bei deren Erzeugung Urheberrecht verletzt wurde.
Vertrauenswürdiger Handel
Wie kann man nun sichergehen, dass man keinem Fälscher oder Scam aufsitzt? Seiten wie die oben verlinkte Kryptoszene widmen sich der Überprüfung und Bewertung von Handelsplattformen und beraten Investoren und neugierige Techies bei der Auswahl angemessener Marktangebote. Da das Feld als extrem volatil und von halbseidenen Händlern durchsetzt gilt, wird zur erweiterten Vorsicht geraten. Auf keinen Fall sollte man Geld investieren, das zu verlieren man sich nicht leisten kann. Wer ernsthafte Möglichkeiten sucht, sein Vermögen sicher und langfristig zu entwickeln, benötigt ein diversifiziertes Portfolio, bei dem NFTs nur einen Bruchteil ausmachen können. Zwar locken aktuell zahlreiche Influencer und Medien mit sagenhaften Gewinnen, klammern dabei aber Verlustmöglichkeiten oft nur zu gern aus.
Fazit
Die Goldgräberstimmung im Krypto- und NFT-Bereich ist faszinierend und verlockend. Doch nichts ersetzt die sorgfältige Prüfung von Angeboten und Sicherheitsnetze bei der Investition. Wer Probleme mit Behörden oder windigen Tradern vermeiden möchte, setzt auf bewährte und überwachte Plattformen.
Bildnachweis:
- Kryptowährung: Pete Linforth