Körperschaften, die nach ihrer Satzung und nach ihrer tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken dienen, sind von der Körperschaftsteuer befreit. Sie sind dies nach dem geltenden Gesetzesrecht jedoch nicht, wenn sie beschränkt steuerpflichtig sind, also über inländische Einkünfte verfügen, …
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