Die Verfolgung allgemeinpolitischer Ziele schließt nach einem Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf die Anerkennung der Gemeinnützigkeit aus.
In dem vom Finanzgericht Düsseldorf entschiedenen Verfahren begehrte ein Verein seine Anerkennung als gemeinnützigen Zwecken dienende Körperschaft im Sinne des § 5 Abs. 1 …
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