Das Vereinsleben kann etwas sehr Schönes sein. Schwierig wird es nur dann, wenn es um das Thema Steuern geht. Was man bereits im Vorfeld wissen sollte und welche Hürden auf Vereine zukommen können, zeigt dieser Artikel.

Wann müssen Vereine Steuern zahlen?
Grundsätzlich gilt: Vereine sind steuerpflichtig. Doch was genau muss versteuert werden? Einnahmen im gemeinnützigen Bereich, zu denen Fördermittel, Spenden, Erbschaften oder Mitgliedsbeiträge zählen, sind nicht steuerpflichtig. Nur die Einnahmen, die im Zuge des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs zustande kommen, müssen versteuert werden.
Somit muss die Buchhaltung sehr gewissenhaft geführt werden. Es gibt vier große Bereiche, die zu Einnahmen von Vereinen führen: der ideelle Bereich, die Vermögensverwaltung, der Zweckbetrieb und der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb. Doch nicht auf jeden Steuerbereich werden Steuern erhoben.
Die Steuerarten, die für einen Verein relevant sind, sind die Umsatzsteuer, die Lohnsteuer, die Körperschaftssteuer sowie die Gewerbesteuer. Hinzu können Lotterie-Steuern, Kfz-Steuern und die Grunderwerbssteuer kommen.
Wenn der Bruttojahresumsatz des Vorjahres unter 22.000 € lag und der Bruttoumsatz im laufenden Jahr voraussichtlich nicht mehr als 50.000 € übersteigt, spricht man von einem Kleingewerbe. Hier wird keine Umsatzsteuer fällig.
Steuererklärung – bei Vereinen notwendig?
Eine Steuererklärung muss von Vereinen nicht in jedem Fall abgegeben werden. Nicht notwendig ist sie, wenn der Verein nur einen gemeinnützigen Zweck erfüllt und keinen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unterhält. Auch dann, wenn der Betrieb die Umsatzgrenze nicht überschreitet, ist keine Steuererklärung notwendig.
Die Gemeinnützigkeit bestätigt das zuständige Finanzamt. Damit ein Verein rein gemeinnützig bleibt, muss alle drei Jahre eine Gemeinnützigkeitserklärung eingereicht werden. Sonst sind Steuern fällig.
Steuervorteile von Vereinen
Vereine bieten große Steuervorteile – unabhängig davon, ob sie rein gemeinnützig agieren oder nicht. Sie profitieren von einem ermäßigten Steuersatz, Freigrenzen und Freibeträgen. Wirtschaftliche Einnahmen und Umsätze unter 45.000 € bleiben ertragssteuerfrei.
Dennoch fühlen sich viele Vereinsgründer zunächst mit dem Thema Steuern überfordert. Es liegt nahe, diesen Aufgabenbereich an einen Steuerberater abzugeben. Allerdings können Vereine auch selbst lernen, worauf sie hinsichtlich der Steuern zu achten haben. Steuerseminare können dabei helfen, Besonderheiten zu erkennen und entsprechend zu handeln. So ist es jedem Verein möglich, Kosten zu sparen und die Steuern selbst in die Hand zu nehmen.
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