Viele Vereine können vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass sie sowohl nach ihrer Satzung wie auch nach ihrer tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich, unmittelbar und selbstlos gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke fördern.
Die satzungsmäßigen Voraussetzungen sind in aller …
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