Der Verein und sein „Grundgesetz“

Rechtliche Grundlage jedes Vereinslebens ist die jeweilige Vereinssatzung, die in vielen Fällen neben die gesetzlichen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) tritt und diese gesetzlichen Regelungen oftmals auch durch abweichende Bestimmungen ersetzen kann. Die Vereinssatzung ist damit die Verfassung des Vereins.

Der Verein und sein „Grundgesetz“

Welche Regelungen gehören in eine Satzung? Die Antwort hierauf gibt zunächst das Vereinsrecht des BGB. Hiernach muss die Satzung einige Bestimmungen enthalten, ohne die der Verein nicht in das Vereinsregister eingetragen wird, während andere Bestimmungen in der Satzung enthalten sein „sollen“. Daneben kann die Satzung aber auch noch weitere Regelungen enthalten, die über die Bestimmungen des BGB-Vereinsrechts hinaus gehen, aber sinnvoller Weise in der Satzung geregelt werden. Schließlich ist auch noch das Steuerrecht zu beachten: Damit der Verein als gemeinnützig anerkannt werden kann, sind zusätzlich die Bestimmungen der Abgabenordnung zu beachten.

 

Der zwingende Inhalt einer Satzung[↑]

Zunächst muss die Satzung Bestimmungen enthalten über

  • den Namen des Vereins, der sich von anderen am Ort bestehenden Vereinen hinreichend unterscheiden muss,
  • die Tatsache, dass der Verein im Vereinsregister des Amtsgerichtes eingetragen werden soll,
  • den Sitz des Vereins und schließlich
  • über den Zweck des Vereins.

 

Zwingender Satzungsinhalt für gemeinnützige Vereine[↑]

Um als gemeinnützig anerkannt zu werden, muss die Satzung darüber hinaus Bestimmungen enthalten über

  • den Vereinszweck, der als gemeinnützig anerkannt ist, und der auch ausdrücklich als „ausschließlich und unmittelbar gemeinnützig“ bezeichnet werden muss,
  • die zur Verwirklichung dieses Vereinszwecks erforderlichen Vereinstätigkeiten (einschließlich der Nennung von Beispielen) beschreiben

sowie bestimmen, dass

  • der Verein selbstlos tätig ist und nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Ziele verfolgt,
  • die Mittel des Vereins nur zu den satzungsgemäßen Zwecken verwendet werden dürfen,
  • Mitglieder in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus Vereinsmitteln erhalten dürfen,
  • keine Person durch zweckfremde Vereinsausgaben oder übermäßig hohe Vergütungen begünstigt werden darf,
  • bei Vereinsauflösung das Vereinsvermögen für steuerbegünstigte Zwecke verwendet werden muss.

 

Der Soll-Inhalt der Satzung[↑]

Darüber hinaus soll die Satzung Bestimmungen enthalten über

  • den Ein- und Austritt von Mitgliedern, also etwa zu der Frage, wie die Mitgliedschaft erworben wird, welche Kündigungsfristen bei einem Austritt zu beachten sind und wann ein Ausschluss möglich ist,
  • die Beitragspflicht der Mitglieder, also eine grundlegende Bestimmung, dass Beiträge von den Mitgliedern zu leisten sind und in welcher Form (Geldbeiträge, Beiträge durch Arbeitsleistung o.ä.) und welches Vereinsorgan die Höhe der Beiträge festlegen kann,
  • die Bildung des Vorstandes, also zur Frage, aus welchen Mitgliedern der Vorstand besteht und wie diese gewählt bzw. bestellt werden,
  • grundlegende Regelungen zur Mitgliederversammlung, wie etwa
    • die Voraussetzungen und
    • die Form der Einberufung oder
    • die Art der Beschlussfassung.

 

Sonstiger empfehlenswerter Inhalt der Satzung[↑]

Darüber hinaus sind auch noch eine Reihe weiterer Bestimmungen in der Satzung sinnvoll. Hierbei sollte auch stets berücksichtigt werden, dass oftmals den Vereinsmitgliedern wie auch den Funktionsträgern nur die Satzung zur Verfügung steht, um streitige Fragen zu klären. Möglichst klare Regelungen in der Satzung tragen daher oftmals auch zum Rechtsfrieden im Verein bei!

Empfehlenswert sind daher im Regelfall noch Bestimmungen über

  • die Vertretungsberechtigung sowie die Aufgabenzuweisung innerhalb des Vorstandes,
  • die Aufgaben und Befugnisse des Vorstandes,
  • die Aufgaben und Befugnisse der Mitgliederversammlung, wie etwa
    • die Wahl und die Abwahl des Vorstandes sowie
    • die Ausübung von Kontroll- und Einsichtsrechten,
    • die Aufstellung eines Haushaltsplan,
    • die Bestellung von Rechnungsprüfern,
  • die Häufigkeit der Mitgliederversammlung sowie
  • die Möglichkeiten des Vorstandes oder der Mitglieder außerordentliche Mitgliederversammlungen einzuberufen,
  • die Voraussetzungen und das Verfahren eines Vereinsausschlusses,
  • Stimmerfordernis bei Satzungsänderungen und Vereinsauflösung sowie
  • die Mitgliedschaft des Vereins in anderen Verbänden (Dachverbänden).

Darüber hinaus ist natürlich auch zu berücksichtigen, dass Dachverbände, in denen der Verein Mitglied ist, oftmals ebenfalls bestimmte Regelungen vorschreiben.

 

Spätere Satzungsänderungen[↑]

Eine Satzung ist nicht für die Ewigkeit, sie muss vielmehr regelmäßig den Erfordernissen der Zeit angepasst werden. Daher können Änderungen der Satzung jederzeit durch die Mitgliederversammlung mit qualifizierter Mehrheit beschlossen werden. Wichtig ist jedoch, dass diese Änderungen dann auch dem Vereinsregister in öffentlich beglaubigter Form, also über einen Notar, angemeldet werden, denn die Änderungen werden erst mit Eintragung in das Vereinsregister wirksam.

 

Die Geschäftsordnung[↑]

Geradezu zu einer Mode hat es sich in den letzten Jahren bei vielen Vereinen entwickelt, sich eine Geschäftsordnung zu geben. In diese werden dann oftmals alle Bestimmungen aufgenommen, die als zu unwichtig für die Satzung angesehen wurden, die in der Satzung vergessen wurden oder bei denen man die Bestimmungen der Satzung als nicht mehr zeitgemäß ansah, eine förmliche Satzungsänderung aber scheute.

Hier ist Vorsicht angebracht: Zunächst gehören alle wichtigen Bestimmungen nicht in eine Geschäftsordnung, sondern in die Satzung. Darüber hinaus darf die Geschäftsordnung auch der Satzung nicht widersprechen. Hält ein Verein ein Problem für so regelungsbedürftig, dass ein einfacher Versammlungsbeschluss nicht ausreicht, sollte dieses Problem auch nicht in einer Geschäftsordnung geregelt werden, sondern direkt in der Satzung.