Eine Übungsleiterin verletzt die ihr obliegenden Aufsichtspflichten, wenn sie 7-8-jährige Kindern unbeaufsichtigt am Schwebebalken trainieren lässt.

Amtsgericht Bonn, Urteil vom 8. 3. 2006 – 11 C 478/05
[via SportyLaw]
Recht und Steuern für Vereine
Eine Übungsleiterin verletzt die ihr obliegenden Aufsichtspflichten, wenn sie 7-8-jährige Kindern unbeaufsichtigt am Schwebebalken trainieren lässt.
Amtsgericht Bonn, Urteil vom 8. 3. 2006 – 11 C 478/05
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