Der Kongress als Zweckbetrieb

Kongressveranstaltungen eines Vereins zur Förderung der Open-Source-Software können Zweckbetriebe i.S. von § 68 Nr. 8 AO sein, wenn dabei Vorträge, Kurse und andere Veranstaltungen wissenschaftlicher und belehrender Art durchgeführt werden.

Nach § 68 Nr. 8 AO, die im Verhältnis zu …

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Die Kostümparty zu Karneval

Ein von einem gemeinnützigen Karnevalsverein in der Karnevalswoche durchgeführtes Kostümfest ist kein für die Vereinszwecke „unentbehrlicher Hilfsbetrieb“ und deshalb kein Zweckbetrieb. Ein Zweckbetrieb liegt nicht vor, wenn der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb nur einen finanziellen Beitrag zur gemeinnützigen Tätigkeit leistet und deshalb …

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Der Reitverein – und die Umsatzsteuer

Umsätze aus der Pensionshaltung von Pferden sind nicht von der Umsatzsteuer befreit. Sie unterliegen auch bei einem Reitverein dem Regelsteuersatz.

Sie unterliegen weder nach nationalem noch nach Unionsrecht einer Steuerbefreiung und werden auch nicht von der Steuersatzermäßigung des § 12 …

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Gemeinnützige Tanzkurse

Tanzkurse eines gemeinnützigen Vereins können eine sportliche Veranstaltung i.S. von § 4 Nr. 22 Buchst. b UStG sein.

ach § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG sind steuerfrei die Vorträge, Kurse und anderen Veranstaltungen wissenschaftlicher oder belehrender Art, die etwa …

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Die Kostümparty des Karnevalsvereins

Veranstaltet ein gemeinnütziger Karnevalsverein in der Woche zwischen Weiberfastnacht und Aschermittwoch eine Kostüm- und Tanzparty mit typischer Karnevalsmusik, karnevalistischen Tanzdarbietungen und weiteren Elementen klassischer Karnevalssitzungen, so handelt es sich um einen sog. Zweckbetrieb zur Förderung des „traditionellen Brauchtums“.

Die Gewinne …

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Der Vereinszweck und die Umsatzsteuer

Auch bei einem gemeinnützigen Verein sind dessen – gegen öffentliche Zuschüsse erbrachten – Leistungen umsatzsteuerbar, wenn sie derart mit den Zuschüssen verknüpft sind, dass sie sich auf die Erlangung der Zuschüsse richten.

Für die Annahme eines Leistungsaustauschs ist ohne Bedeutung, …

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Die nicht ganz freiwillige Spende

Nach § 10b Abs. 1 Satz 1 EStG sind Ausgaben zur Förderung bestimmter als besonders förderungswürdig anerkannter gemeinnütziger Zwecke innerhalb einer gesetzlich festgelegten Obergrenze als Sonderausgaben abziehbar. Die erkennbare Ausrichtung der Förderung auf einen dieser steuerbegünstigten Zwecke ist das entscheidende …

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Ein Feuerwerk für die Umsatzsteuer

Eintrittsgelder für einen Feuerwerkswettbewerb, bei dem verschiedene Teams mit „Pflicht-“ und „Kürteilen“ eine Vielzahl von Feuerwerken in kreativen Kombinationen mit Farb- und Klangelementen vorführen, können dem ermäßigten Umsatzsteuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG unterliegen.

Die …

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