Eine Klage gegen einen auf 0, – € lautenden Körperschaftsteuerbescheid ist nicht allein deshalb zulässig, weil im Begründungsteil ausgeführt wird, die Körperschaft sei nicht gemeinnützig. Klägerin in dem hier vom Finanzgericht Münster entschiedenen Fall ist eine Hochschule und als solche eine juristische Person des öffentlichen Rechts. Sie unterhält einen Betrieb
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