Auch bei einem gemeinnützigen Verein sind dessen – gegen öffentliche Zuschüsse erbrachten – Leistungen umsatzsteuerbar, wenn sie derart mit den Zuschüssen verknüpft sind, dass sie sich auf die Erlangung der Zuschüsse richten.
Für die Annahme eines Leistungsaustauschs ist ohne Bedeutung, …
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