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Wahleinspruch durch den Vorstand

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17. Januar 2008 | Vereinsrecht

Eine Regelung einer Vereinssatzung, nach der dem Vorstand einer übergeordneten Vereinsebene für die Vorstandswahl durch die Mitgliederversammlung in einer Untergliederung ein unbeschränktes und zwingendes Einspruchsrecht gewährt, ist nach einem jetzt veröffentlichten Urteil des Kammergerichts wirksam. Die Grenzen der verfassungsrechtlich garantierten Gestaltungsfreiheit eines Vereins sind erst dann überschritten, wenn die Geschicke des Vereins in jeder Hinsicht ausschließlich von bestimmten Mitgliedern gestaltet werden, auf deren Bestellung und Kontrolle die übrigen Mitglieder keinerlei Einfluss haben, und auch sonst eine Mitwirkung bei der Willensbildung des Vereins über die Mitgliederversammlung von vornherein ausgeschlossen ist.

Kammergericht, Urteil vom 23.11.2007 – 11 U 20/07

 

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