Lärmschutz bei Sportanlagen
22. Dezember 2010 |
Wissenswertes
Der Bebauungsplan “Baseballanlage Hartmühlenweg” der Stadt Mainz verletzt die Antragsteller nicht in ihrem Anspruch auf gerechte Abwägung ihrer Belange und ist deshalb nicht zu beanstanden, entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz. Der Bebauungsplan “Baseballanlage Hartmühlenweg” der Stadt Mainz sieht den Bau einer Baseballanlage vor. Die Antragsteller, welche im 200 m entfernten Wohngebiet “Am Lungenberg” Eigentümer [...]



