Nicht einverstanden!
17. August 2008 |
Im Blickpunkt, Vereinsrecht
In einem Verein ist die Mitgliederversammlung das das oberste Organ und für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig, die nicht durch Gesetz oder Vereinssatzung einem anderen Vereinsorgan wie etwa dem Vorstand zugewiesen sind. Damit ist auch die Mitgliederversammlung für die Entscheidungen zuständig, in denen die weitere Entwicklung des Vereins sowie die Regelungen des Vereinslebens vorgegeben werden. [...]

