Zahlungen eines insolvenzreifen Vereins
7. Mai 2010 |
Vereinsrecht
Bei einem insolvenzreifen (also überschuldeten oder zahlungsunfähigen) Verein ist der Vorstand nicht verpflichtet, das noch bestehende Vermögen für die Insolvenz zu sichern. Den Vereinsvorstand trifft keine Massesicherungspflicht und damit auch keine Haftung für Masseschmälerungen. Vereinsvorstände haften daher mangels gesetzlicher Grundlage nicht für masseschmälernde Zahlungen nach Eintritt der Insolvenzreife des Vereins, wie jetzt auch der Bundesgerichtshof [...]


