Besondere Vertreter
17. September 2007 |
Im Blickpunkt, Vereinsrecht
Der Verein handelt durch seine Organe, insbesondere durch die Mitgliederversammlung und durch seinen Vorstand. Daneben kann die Satzung des Vereins aber auch noch „besondere Vertreter“ vorsehen, die zwar nicht dem Vorstand angehören, denen jedoch ein bestimmtes Amt und ein bestimmter Aufgaben- und Tätigkeitsbereich zugewiesen ist, in dem er selbständig handeln kann. Nicht zu diesen besonderen [...]

