Sorgfaltspflichten einer Übungsleiterin
22. Februar 2008 |
Vereinsrecht
Eine Übungsleiterin verletzt die ihr obliegenden Aufsichtspflichten, wenn sie 7-8-jährige Kindern unbeaufsichtigt am Schwebebalken trainieren lässt. Amtsgericht Bonn, Urteil vom 8. 3. 2006 – 11 C 478/05 [via SportyLaw]

